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Nächster Kursbeginn: 25. April 2024

online  |  flexibel  |  finanziell gefördert  |  IHK geprüft
Sachkundige Aufsichtsperson (SAUP) für Tanzschulen

Diese Schulung zu Sachkundigen Aufsichtsperson umfasst drei volle Tage. Sie ist Teil der Fortbildung zum "Fachwirt/in für Tanzschulen IHK", kann aber auch von externen Teilnehmern gebucht werden.


Die Inhalte dieser Schulung werden mit dem Bauministerium, der Feuerwehr und der zuständigen Berufsgenossenschaft abgestimmt. Folgenden Punkte werden dabei behandelt:

  • Vorstellung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
  • Schutzziele und Betriebsvorschriften
  • Auswirkung der Vorschriften auf den betrieblichen Brandschutz
  • Welche Unfallverhütungsvorschriften sind im Ballsaal anzuwenden?
  • Welche Schutzziele stehen hinter diesen Verordnungen und Paragrafen?
  • Wie können diese Schutzziele in ihrem konkreten Fall erreicht werden?
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Sicherheitstechnische Anlagen
  • Aufbau von Dekorationen
  • Anschlagen von Lasten
  • Gefahren durch elektrischen Strom
  • Erkennen gefährlicher Situationen
  • Schnittstelle zwischen Sachkundiger Aufsichtsperson und Verantwortlichem für Veranstaltungstechnik
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